Schritt 2 Anerkennung des Diploms über das SRK
Schritt 2 Anerkennung des Diploms über das SRK
Diesen Schritt kannst du erst beginnen, sobald du dein Diplom erhalten hast. Befindest du dich noch in der Ausbildung, bleibe bei Schritt 1.
Zusammenfassung des Anerkennungsverfahrens
Es ist wichtig, dass du so schnell wie möglich mit dem ersten Schritt, dem Precheck, der Diplomanerkennung beginnst.
In vielen Fällen benötigst du eine teilweise Anerkennung, um deine Stelle antreten zu können.
Die Bearbeitung des Prechecks dauert in der Regel 2 bis 8 Wochen. Achte deshalb darauf, alle Dokumente korrekt und vollständig hochzuladen.
Nach einem positiven Precheck musst du ein Antragsformular ausfüllen und zurücksenden.
Anschließend erhältst du per Post weitere Unterlagen für die teilweise Anerkennung.
Nach dem Einsenden dieser Dokumente dauert die Bearbeitung meist mindestens 3 bis 4 Monate.
Die Erteilung der teilweisen Anerkennung kann insgesamt schnell 6 Monate in Anspruch nehmen.
Für die Anerkennung kann ein Nachweis über deine Berufsberechtigung oder ein Good Standing Dokument erforderlich sein. Beantrage dieses frühzeitig, da die Bearbeitungszeit je nach Land oder Bundesland mehrere Wochen betragen kann.
Phase 1 Precheck
Der Precheck ist der erste Schritt und kostenlos. Du erstellst ein Konto auf www.precheck.ch und lädst die geforderten Dokumente hoch.
Um Fehler zu vermeiden, haben wir eine Anleitung auf der Precheck Seite erstellt.
Befolge immer die Anweisungen in deiner persönlichen Precheck Umgebung. Diese sind maßgebend.
Precheck Checkliste
- Lebenslauf übersetzen und hochladen
- Reisepass oder Ausweis hochladen
- Diplom hochladen
- Diplom übersetzen lassen oder englische Version beantragen
- Übersetzung des Diploms hochladen
- Nachweis der Berufsberechtigung hochladen, falls erforderlich
Zuständige Stellen für Berufsberechtigung und Good Standing
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Baden-WürttembergZuständige Stelle
BayernZuständige Stelle
BerlinZuständige Stelle
BrandenburgZuständige Stelle
BremenZuständige Stelle
HamburgZuständige Stelle
HessenZuständige Stelle
Mecklenburg-VorpommernZuständige Stelle
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NiedersachsenZuständige Stelle
Nordrhein-WestfalenZuständige Stelle
Rheinland-PfalzZuständige Stelle
SaarlandZuständige Stelle
SachsenZuständige Stelle
Sachsen-AnhaltZuständige Stelle
Schleswig-HolsteinZuständige Stelle
ThüringenZuständige Stelle
ÖsterreichGesundheitsberuferegister
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Phase 2 Teilweise Anerkennung
Nach einem positiven Precheck erhältst du das Dokument PreCheck Positiv. Danach füllst du das Antragsformular mit deiner aktuellen Adresse aus und sendest es zurück.
Innerhalb weniger Wochen erhältst du per Post einen Fragebogen sowie eine Liste der Dokumente, die du per Post einsenden musst.
Befolge immer die Anweisungen aus deinem persönlichen Schreiben.
Das SRK kann amtlich beglaubigte Kopien verlangen. In Deutschland und Österreich erhältst du diese je nach Region bei einer zuständigen Behörde oder einem Notar.
In der Schweiz ist dies bei der Gemeinde möglich. Amtlich beglaubigte Kopien müssen eine Unterschrift und einen Stempel auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch enthalten.
Eine Kopie mit Stempel deiner Hochschule ist nicht gültig.
Arbeitszeugnisse und Referenzen
Das SRK verlangt manchmal Referenzen früherer Arbeitgeber auf Deutsch oder Englisch.
Diese enthalten mindestens deine Funktion, den Zeitraum deiner Anstellung und dein Arbeitspensum.
Das Dokument muss unterschrieben und gestempelt sein.
Hattest du noch keinen Arbeitgeber, kannst du eine kurze Erklärung beilegen, dass dies nicht zutrifft.
Phase 3 Vollständige Anerkennung
Nach Prüfung der Unterlagen erhältst du die teilweise Anerkennung, den Teilentscheid.
Für die vollständige Anerkennung können zusätzliche Anforderungen gelten.
Ein Deutschzertifikat auf Niveau B2 ist nur erforderlich, wenn kein deutschsprachiges Diplom vorliegt.
Das SRK akzeptiert unter anderem Goethe Zertifikat B2, telc Deutsch B2, TestDaF Niveau 3 bis 5 und ÖSD B2.
Bei einer dreijährigen Ausbildung ist häufig eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich. Das kann ein Anpassungspraktikum oder eine Kenntnisprüfung sein.
Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme kann die vollständige Anerkennung erteilt werden.
Checkliste Schritt 2
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